Z.B.: Der Beleidigungsprozeß nimmt kein Ende.
Schließlich meint der Richter: "Wie wäre es,
wenn wir die Sache mir einem Vergleich beenden
würden?" - "Nein", protestiert der Kläger. "Ich
lasse mich nicht noch einmal vergleichen. Mit
einem Esel hat mich der Angeklagte schon
verglichen."