Z.B.: Verlegen sitzt die Frau beim Anwalt: "Ich will
mich scheiden lassen." Fragt der Anwalt: "Und
der Scheidungsgrund?" - "Ach, mein Mann ist 200
Prozent impotent." - "Sie meinen total
impotent", korrigiert der Anwalt. "Nein, ich
meine 200 Prozent impotent." - "Ja, was meinen
Sie denn genau?" fragt der Anwalt. "Ich meine,
dass er schon total impotent war. Aber gestern
ist er über den Teppich gestolpert und hat sich
die Zunge abgebissen."