Z.B.: "Herr Wachtmeister, man hat mir mein Fahrrad
gestohlen!" - "War es noch in Ordnung?" - "Na
ja, es tat seine Dienste." - "War eine Klingel
dran?" - "Nein." - "Handbremse und Licht?" -
"Auch nicht." - "Dann macht das 30 Mark Strafe."
Achtung: Wer auf einer abschüssigen Straße parkt und keinen Gang einlegt, riskiert laut dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe seinen Versicherungsschutz.
Diese Webseite verwendet u.a. Cookies zum Ausspielen personalisierter Anzeigen und zum Teilen von Artikeln in
sozialen Netzwerken.
Unter Datenschutz
erhalten Sie weitere Informationen, diese Cookies auszuschalten.