Z.B.: Der Richter zur Angeklagten: "Sie werden
beschuldigt, das Opfer tätlich angegriffen und
schwer verletzt zu haben, was sagen sie dazu?" -
"Ich bin unschuldig, Euer Ehren, ich musste
einfach zuschlagen, weil mich der Kerl obszön
beschimpfte." - "Was hat er denn gesagt?" - "Er
nannte mich eine billige Fünf-Marks-Hure." -
"Und womit haben sie dann zugeschlagen?" - "Mit
einem Sack Fünfmarkstücke!"