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Sprüche

Z.B.: "In dubio pro reo." (Im Zweifel für den Angeklagten.)

Witze

Z.B.: Richter an Angeklagten: "So so, sie haben also einen Schwulen beleidigt. Was sagen Sie dazu?" Angeklagter: "Ich habe überhaupt nichts gegen Schwule. Im Gegenteil, die können mich alle am Arsch lecken!"